ASVG: § 70b Abs 1 (Rückerstattung von Beiträgen für den Nachkauf von Schul- und Studienzeiten, wenn die nachgekauften Zeiten keine Anspruchs- oder Leistungswirksamkeit entfaltet haben; im vorliegenden Fall ist Leistungswirksamkeit durch Änderung der Höhe der Korridorpension gegeben)
VwGH 25. 6. 2013, 2013/08/0063