OÖ PolStG: § 2 Abs 1 (Prostitution; beabsichtigte Raumnutzung; Anzeigepflicht; Untersagung; Voraussetzungen; unzumutbare Belästigung von Nachbarn, Störung des örtlichen Gemeinwesens oder Verletzung sonstiger öffentlicher Interessen; präventiver Charakter; wahrscheinlicher Eintritt der Beeinträchtigungen genügt)
VwGH 26. 6. 2013, 2011/01/0159