NÄG: § 1 Abs 1 Z 1 (Antrag auf Namensänderung; Bewilligung; vorliegender Grund im Sinn des § 2, kein Versagungsgrund vorliegend; Namensänderung betrifft einen österreichischen Staatsbürger)
§ 2 Abs 1 Z 9 (Voraussetzungen der Bewilligung; minderjähriger Antragsteller, Familiennamen der Person, der die Obsorge für ihn zukommt)