GewO: § 87 Abs 1 Z 1 (Gewerbeberechtigung, Entziehung; Vorliegen von Ausschlussgründen, negative Prognoseentscheidung, Feststellungen zu den zugrunde gelegten Tathandlungen; Vielzahl von Straftaten zum Nachteil von beauftragten Unternehmen, Kunden und der Wr Gebietskrankenkasse; kein erforderliches psychologisches Gutachten)