GewO 1994: § 81 Abs 1 (Betriebsanlage; Änderung; Bewilligungspflicht; antragsbedürftiger Verwaltungsakt; unberechtigte Verweigerung der Annahme eines zugrunde liegenden Antrages und eines bestehenden Grundkonsenses durch Berufungsbehörde)
VwGH 12. 6. 2013, 2013/04/0019