NAG: § 64 Abs 3 (Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung für Studienzwecke; Nachweis des Studienerfolges; Berechnung des Studienjahres)
VwGH 29. 5. 2013, 2011/22/0137
Eingangs ist anzumerken, dass angesichts der Zustellung des angef B im April 2011 die Bestimmungen des NAG in der Fassung der Nov BGBl I 2010/111 und der Kundmachung BGBl I 2011/16 anzuwenden sind.