ÄrzteG idF BGBl I 2009/62: § 4 Abs 2 Z 3 (Erfordernisse zur Berufsausübung; Vertrauenswürdigkeit; hier: Abhaltung von Impfstammtischen mit kategorischer Ablehnung jeder Impfvorsorge)
§ 136 Abs 1 Z 2 (Disziplinarvergehen; Verletzung der Berufspflichten; Berufspflichten bestehen ausschließlich gegenüber seinen Patienten)