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VfGH 15. 3. 2013, V 89/12 (Hochschulwesen)

VfGHHochschulwesenZfV 2013/1588ZfV 2013, 1038 Heft 6 v. 6.1.2014

StudFG: § 26 Abs 2 Z 4 (Studienförderung; durch V sind jene Gd zu bezeichnen, die wegen ihrer verkehrsgünstigen Lage zum Studienort diesem gleichgesetzt werden können)

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