WWFSG 1989: § 2 Z 14 und 15 (Begriffe, Einkommen, Haushaltseinkommen; keine Bezugnahme auf Vermögen im Gesetz, keine Berücksichtigung etwaigen Vermögens bei der Bestimmung der unzumutbaren Wohnungsaufwandsbelastung) § 20 Abs 1 (Mieter einer nach dem I. Hauptstück geförderten Wohnung, unzumutbare Belastung durch den Wohnungsaufwand, Wohnbeihilfe)