VVG: § 4 Abs 1 (vertretbare Leistung, Ersatzvornahme auf Kosten des Verpflichteten; vorherige Androhung)
§ 4 Abs 2 (ebenso; Auftrag auf Vorauszahlung der Kosten; Beachtung des Schonungsprinzips; schlüssiges Gutachten eines AmtsSV zu den voraussichtlichen Kosten)