VVG: § 5 Abs 1 (Verpflichtung zu einer Duldung oder Unterlassung, Vollstreckung durch Verhängung einer Zwangsstrafe; Bauauftrag auf Unterlassung einer bestimmten Verwendung von Baulichkeiten)
VVG: § 5 Abs 1 (Verpflichtung zu einer Duldung oder Unterlassung, Vollstreckung durch Verhängung einer Zwangsstrafe; Bauauftrag auf Unterlassung einer bestimmten Verwendung von Baulichkeiten)