AVG: § 52 (Sachverständige; Alkomattest; Verweigerung; Frage der Zurechnungsfähigkeit; aktiver Notarzt, der seit 15 Jahren Gutachten mit Schwerpunkt Verkehrsmedizin, Verletzungsfolgen und Maßnahmenverfahren erstellt und zur Beantwortung der wesentlichen Verfahrensfragen berechtigt und kompetent ist; kein Hinweis auf mangelnde Fachkenntnis)