AVG: § 8 (Parteien, Beteiligte; Rechte und rechtliche Interessen, unmittelbare rechtliche Betroffenheit)
Ktn. JagdG: § 10 Abs 1 lit a (Anschluss von Grundflächen an Jagdgebiete; Parteistellung der Gemeinde, nicht vorliegend, wenn bereits zuvor ein auf das betroffene Gebiet bezogener Antrag auf Feststellung einer Gemeindejagd rechtskräftig abgewiesen wurde)