VStG: § 19 (Strafbemessung; Abwägung der Erschwerungs- und Milderungsgründe; Ermessensentscheidung; mehrfache Verstöße)
ASVG: § 111 (Strafbestimmung; Verstöße gegen melderechtliche Vorschriften; Herabsetzung der Strafe bei unbedeutenden Folgen; nicht vorliegend bei mehrfachem Verstoß)