VStG: § 9 Abs 1 (besondere Fälle der Verantwortlichkeit; verantwortliches Organ einer juristischen Gesellschaft)
§ 44a Z 1 (Straferkenntnis; Spruch; "die als erwiesen angenommene Tat"; verantwortliches Organ einer juristischen Person; erforderliche Bezeichnung der Art der Organfunktion; "als Verantwortlicher des L- und R Sportclubs L D" nicht ausreichend)