VwGG: § 42 Abs 3a (Bescheidbeschwerde, Entscheidung des VwGH in der Verwaltungssache; Abänderung eines zurückweisenden BerufungsB, Bestätigung der Zurückweisung mit der Maßgabe einer Änderung des Spruches; Austausch des Grundes; Berufung einer übergangenen Partei, mittlerweile Entscheidung über Berufung einer anderen Partei, keine weitere Entscheidung über Berufung gegen einen dann nicht mehr existenten erstinstanzlichen B)