GSVG: § 2 Abs 1 Z 4 (Pflichtversicherung; selbstständig erwerbstätige Personen, die aufgrund einer betrieblichen Tätigkeiten bestimmte Arten von Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes 1988 beziehen; Kommanditist einer Kommanditgesellschaft; fehlende Ermittlungen, ob die Gründung der Kommanditgesellschaft eine Schein- oder Umgehungshandlung darstellte)