ASVG: § 42 Abs 3 (Schätzung des Versicherungsträgers, wenn Unterlagen für die Beurteilung der für das Versicherungsverhältnis maßgeblichen Umstände nicht ausreichen; Fernfahrer; Aufteilung der vom Dienstgeber bezahlten Verkehrsstrafen gleichmäßig auf alle Dienstnehmer)
§ 49 Abs 1 (Entgelt; Hinzurechnung der vom Dienstgeber bezahlten Verkehrsstrafen)