MEG: § 24 Abs 3 Z 3 (Fertigpackungen; "In-Verkehr-Bringen"; Anbieten, Importieren, Vorrätighalten zum Verkauf oder zur sonstigen Abgabe; Kundenkontakt keine Voraussetzung)
VwGH 8. 5. 2013, 2011/04/0160 (Amtsbeschwerde)
Die belBeh hat die Legaldefinition des Begriffes "Inverkehrbringen" in § 24 Abs 3 Z 3 MEG nicht beachtet. Danach umfasst das Inverkehrbringen "das Anbieten, Importieren, Vorrätighalten zum Verkauf oder zur sonstigen Abgabe". Ein Kontakt mit Kunden oder Verbrauchern ist dagegen nicht, wie von der belBeh angenommen, Voraussetzung für das Inverkehrbringen nach dem MEG. Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit.