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VwGH 22. 5. 2013, 2011/03/0168 (Jagdrecht)

VwGHJagdrechtZfV 2013/1487ZfV 2013, 981 Heft 6 v. 6.1.2014

Oö JagdG: § 64 Abs 2 (Anordnung von Schutzmaßnahmen gegen Wildschäden; Anordnung der Vornahme im Einvernehmen mit dem Grundeigentümer; ausreichende Konkretisierung)

AVG: § 13a (Manuduktionspflicht; keine Verpflichtung zur Unterweisung dahin gehend, mit welchen Mitteln aufgenommene Beweise widerlegt oder infrage gestellt werden könnten)

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