ÖffnungszeitenG idF BGBl I 2007/62: § 3 (Offenhalten von Verkaufsstellen; ua an Sonntagen sind Verkaufsstellen geschlossen zu halten)
GewO 1994 idF BGBl I 2008/68: § 94 Z 26 (Reglementiertes Gewerbe; Gastgewerbe)
§ 111 Abs 4 Z 4 (Weitere Rechte der Gastgewerbetreibenden; Verkauf von bestimmten Waren während der Betriebszeiten des Gastgewerbebetriebes; Gastgewerbetreibende nach § 111 Abs 4 sind nur diejenigen, die über eine Gewerbeberechtigung für das reglementierte Gastgewerbe gem § 111 Abs 1 iVm § 94 Z 26 verfügen)