Krnt AGO: § 95 Abs 1 (Gemeinde, eigener Wirkungsbereich, Vorstellung an die Gemeindeaufsichtsbehörde)
§ 95 Abs 5 (ebenso, Aufhebung des GemeindeB, Bindung der Gemeindebehörde an die Rechtsansicht der Aufsichtsbehörde; Bindung auch des VwGH; Annahme der Zuständigkeit des Gemeinderates aufgrund eines Devolutionsantrages in VorstellungsB)