FPG: § 56 (Aufenthaltsverbot; unbefristeter Aufenthaltstitel; "Daueraufenthalt – Familienangehöriger"; langfristig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger"; schwere Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit; strafgerichtliche Verurteilungen; Gefährdungsprognose; getilgte Verurteilung)
§ 60 (ebenso; Wohlverhalten in Freiheit; fortgeschrittenes Alter; Scheidung von österreichischer Frau; Interessenabwägung)