FPG: § 56 Abs 1 (Aufenthaltsverfestigung bei Fremden mit einem Aufenthaltstitel; schwere Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit; rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens)
§ 60 Abs 1 Z 1 (Aufenthaltsverbot; eigenständige Prognoseentscheidung aus dem Blickwinkel des Fremdenrechts; Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit; zu kurzer Zeitraum des Wohlverhaltens; erhebliche Gewaltanwendung bei der Tatbegehung)