vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 21. 3. 2013, 2011/23/0169 (Fremdenpolizei)

VwGHFremdenpolizeiZfV 2013/1454ZfV 2013, 961 Heft 6 v. 6.1.2014

FPG: § 66 Abs 1 (Schutz des Privat- und Familienlebens; Interessenabwägung; nicht ausreichende Berücksichtigung der besonders langen Aufenthaltsdauer; erhebliche familiäre Bindungen im Bundesgebiet)

VwGH 21. 3. 2013, 2011/23/0169

Die Beschwerde führt aus, dass sich der Bf seit Oktober 1981, wenn auch mit kurzen Unterbrechungen, im Bundesgebiet aufhalte. Er sei unbescholten, verfüge über ein entsprechendes Einkommen und werde von seiner Familie versorgt. Es bestünden erhebliche familiäre Bindungen im Bundesgebiet zu einer Tochter, die österreichische Staatsbürgerin sei, zu weiteren hier zum Aufenthalt legitimierten Töchtern und zu einem Sohn, dem in Österreich Asyl gewährt worden sei. Der Bf lebe in der Wohnung des genannten Sohnes mit seiner Schwiegertochter und der Enkelin. Er sei immer davon ausgegangen, aufgrund ihm erteilter Beschäftigungsbewilligungen in Österreich arbeiten zu dürfen. Zuletzt sei ihm eine Beschäftigungsbewilligung mit Bescheid des Arbeitsmarktservice vom 22. 12. 2008 erteilt worden. Die Rechtsmeinung der belBeh, dass eine Berücksichtigung der den getilgten Verurteilungen zugrunde liegenden Taten möglich sei, sei verfehlt. Aufgrund seines Alters und der in Österreich gegebenen Lebensumstände sei es dem Bf nicht möglich, in seine ehemalige Heimat, wo er keinerlei Existenzmöglichkeiten habe, auszureisen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!