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VwGH 22. 5. 2013, 2010/03/0004 (Eisenbahnwesen)

VwGHEisenbahnwesenZfV 2013/1447ZfV 2013, 956 Heft 6 v. 6.1.2014

EisenbahnG 1957: § 10a (Begriff der Schieneninfrastruktur, nicht jegliche Leerverrohrung umfassend)

§ 53a Abs 1 (Anschluss- und Mitbenützungsrechte; Regelung des Verhältnisses von Eisenbahn(verkehrs) unternehmen zueinander; kein Ausschluss späterer Regelungen zur Mitbenutzung von Rohren und Kabelschächten durch Anbieter elektronischer Kommunikationsnetze)

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