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VwGH 23. 5. 2013, 2013/07/0031 (Bodenreform)

VwGHBodenreformZfV 2013/1439ZfV 2013, 952 Heft 6 v. 6.1.2014

AgrarbehG 1950: § 7 Abs 2 Z 4 (Berufung an Obersten Agrarsenat ist zulässig ua hinsichtlich der Frage der Gesetzmäßigkeit der Ablösung oder Regulierung von Wald- und Weidenutzungsrechten; Vorgangsweise nach § 20 Abs 2 StELG stellt Sachentscheidung über einen Regulierungsantrag dar, die in der Gestaltung der Einforstungsrechte besteht)

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