WTBG: § 173 Abs 7 (Vorsorgeeinrichtungen; jährliche Beiträge; Vorschreibung durch Beitragsordnung; Bedachtnahme auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kammermitglieder)
WTBG: § 173 Abs 7 (Vorsorgeeinrichtungen; jährliche Beiträge; Vorschreibung durch Beitragsordnung; Bedachtnahme auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kammermitglieder)