Satzungen des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Stmk: § 21 Abs 2 (Verletzung der Beitragsentrichtung; fällige Beitragsschuld kann von den beanspruchten und gewährten Leistungen abgezogen werden; Überbezüge können gegenverrechnet werden; kein automatischer Abzug, sondern Aufrechnungserklärung samt Konkretisierung der Gegenforderung erforderlich)
VwGH 26. 4. 2013, 2010/11/0152