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VwGH 21. 3. 2013, 2013/06/0035 (Baurecht, Raumordnung)

VwGHBaurecht, RaumordnungZfV 2013/1432ZfV 2013, 948 Heft 6 v. 6.1.2014

Tir BauO: § 2 Abs 1 (bauliche Anlagen, Begriff)

§ 2 Abs 10 (Nebengebäude; einem auf demselben Grundstück befindlichen Gebäude funktionell untergeordnet, nicht für Wohnzwecke, wie Garagen, Gerätehäuser)

§ 2 Abs 14 (Stellplätze; außerhalb von Gebäuden liegende Flächen, die zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern bestimmt sind)

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