Wr BauO: § 60 Abs 1 lit c (bewilligungspflichtige Baumaßnahmen; Änderung oder Instandsetzung von Bauwerken, wenn von Einfluss auf die Festigkeit, die gesundheitlichen Verhältnisse, auf die subjektiven Rechte der Nachbarn oder das äußere Ansehen; Einbau eines neuen Fensters)
VwGH 30. 4. 2013, 2012/05/0072