vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 30. 4. 2013, 2010/05/0049 (Baurecht)

VwGHBaurechtZfV 2013/1416ZfV 2013, 940 Heft 6 v. 6.1.2014

Nö BauO 1996: § 12 Abs 1 Z 2 (Abtretungsverpflichtung, Grundflächen, die zwischen den Straßenfluchtlinien liegen und nicht mit einem Gebäudeteil bebaut; anlässlich der Erteilung einer Baubewilligung im Bauland, B; Bestehen einer Straßenfluchtlinie vorausgesetzt, bescheidmäßige Festsetzung in Baubewilligung, Außerkrafttreten der Baubewilligung, Außerkrafttreten auch der Fluchtlinienfestsetzung)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!