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VwGH 23. 5. 2013, 2012/09/0082, 0089, 0103 (Arbeitsrecht und Arbeiterschutz)

VwGHArbeitsrecht und ArbeiterschutzZfV 2013/1413ZfV 2013, 938 Heft 6 v. 6.1.2014

AuslBG: § 28 Abs 1 (Strafbestimmung)

VStG: § 22 Abs 2 (Zusammentreffen von strafbaren Handlungen, Kumulationsprinzip; 1000 Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafe von je 2500und Ersatzfreiheitsstrafe von je 17 Stunden) § 30 Abs 1 (ebenso)

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