MRK: Art 8 Abs 1 (Schutz des Privat- und Familienlebens, Eingriff)
Art 8 Abs 2 (ebenso, Interessenabwägung, 22-jähriger Aufenthalt, fünf Vorstrafen zu insgesamt vier Jahren Freiheitsstrafe, Überwiegen der öffentlichen Interessen)
MRK: Art 8 Abs 1 (Schutz des Privat- und Familienlebens, Eingriff)
Art 8 Abs 2 (ebenso, Interessenabwägung, 22-jähriger Aufenthalt, fünf Vorstrafen zu insgesamt vier Jahren Freiheitsstrafe, Überwiegen der öffentlichen Interessen)