AsylG 2005: § 3 (Status des Asylberechtigten, Flüchtlingsbegriff; keine Asylrelevanz bloß wirtschaftlicher Gründe, keine Bedrohung wegen illegaler Ausreise bzw Zugehörigkeit zu den Han-Chinesen bzw der Religionsgruppe der evangelischen Christen, China)
§ 8 Abs 1 (Status des subsidiär Schutzberechtigten, schwere Erkrankung und wirtschaftliche Not)