Ein Großteil der 9. Lieferung ist mit der Einarbeitung der umfassenden normativen Konsequenzen der B-VG-Novelle BGBl I 2008/2 und des darin enthaltenen "Ersten Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetzes" befasst. In dieser Bundesverfassungsnovelle wurde insbesondere der Abschluss von Staatsverträgen neu geregelt (Art 50 B-VG), wodurch eine große Anzahl von verfassungsändernden Bestimmungen nicht mehr notwendig waren und daher aufgehoben werden konnten. Die vorliegende Lieferung enthält daher für den ersten Band 90 und für die folgenden Bände 94 Aufforderungen, aufgehobene Rechtsvorschriften im Verfassungsrang zu entfernen, wobei nur für wenige empfohlen wird, sie in einer besonderen Ablage des 4. Bandes weiter aufzubewahren. Eine gründliche Neubearbeitung musste daher der Band I erfahren (wie immer mustergültig: Andrea Martin), in den neben zahlreichen Änderungen und neuen Verfassungsnormen die wenigen verbliebenen Verfassungsnormen in Staatsverträgen und Gliedstaatsverträgen neu aufgenommen wurden. In den weiteren Bänden wurden 19 Artikel des B-VG neu bearbeitet, darunter besonders umfassend Art 26 B-VG (59 Seiten), Art 50 B-VG (62 Seiten mit den Änderungen durch die B-VGN 2008) und die Art 132 bis 136 (in der Fassung vor der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012).