BDG 1979: § 38 Abs 3 Z 2 (Auflassung von Arbeitsplätzen, Abzugsinteresse, Zuweisung einer neuen Verwendung, schonendste Variante)
§ 38 Abs 3 Z 3 (Besetzung eines freien Arbeitsplatzes, Zuweisungsinteresse, kein anderer geeigneter Beamter, nachvollziehbare Begründung)