B-VG: Art 144 Abs 1 (Beschwerden, Legitimation keine; Rechtssphäre des mangels Eignung nach § 14 Abs 2 Z 1 bis 6 GlücksspielG ausgeschiedenen Konzessionswerbers wird durch den Konzessionsbescheid, der dem oder einem der tauglichen Mitbewerber erteilt wird, nicht berührt)