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VfGH 22. 12. 2012, A 8/12 (Verfassungsgerichtsbarkeit)

VfGHVerfassungsgerichtsbarkeitZfV 2013/1366ZfV 2013, 871 Heft 5 v. 6.11.2013

B-VG: Art 137 (Klage gegen Bund, Länder, vermögensrechtlicher Anspruch, kein Bescheid, kein ordentlicher Rechtsweg; auf Unionsrecht gestützter gehaltsrechtlicher Anspruch eines öffentlich-rechtlich Bediensteten; Unionsrecht, Staatshaftung, Zuständigkeit des VfGH nur bei legislativem Unrecht, nicht bei Vollziehung eines unionsrechtswidrigen Gesetzes; Zuständigkeit der Dienstbehörde zur Entscheidung über die Gebührlichkeit des Anspruches, Entscheidung über allfällige Unionsrechtswidrigkeit im Rahmen der behördlichen Entscheidung zu treffen)

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