GlücksspielG: § 14 Abs 1 (Konzession zur Durchführung von Lotterien; vorausgehende öffentliche Interessentensuche im Dienste von Transparenz und Nichtdiskriminierung; öffentliche Bekanntmachung der "Verfahrensunterlage", "Verfahrensunterlage" kein normativer Akt, keine Verordnung)
§ 14 Abs 2 Z 1 bis 6 (Lotterienkonzession, Erteilungsvoraussetzungen, Eignung des Bewerbers)