Allgemeines (Formel; Anwendbarkeit auf juristische Personen mit Sitz im EU-Ausland; Bindung des Gesetzgebers; Begriff und Fälle der Willkür)
VfGH 6. 12. 2012, B 1337/11, B 1338/11, B 1340/11
1. Eine Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz kann nach der stRsp (Slg 10.413/1985, 14.842/1997, 15.326/1998, 16.488/2002) nur vorliegen, wenn der angef B auf einer dem Gleichheitsgebot widersprechenden Rechtsgrundlage beruht, wenn die Beh der angewen-