BDG: § 38 Abs 2 (Versetzung, wichtiges dienstliches Interesse)
§ 38 Abs 3 Z 1 (ebenso, Organisationsänderung; sachliche Gründe)
§ 38 Abs 4 (ebenso, Berücksichtigung der persönlichen, familiären und sozialen Verhältnisse; Verneinung eines wirtschaftlichen Nachteils durch Erweiterung der Fahrtstrecke vom Wohnort zum Arbeitsplatz um 2,5 km)