WRG 1959: § 39 Abs 1 (Änderungen der natürlichen Abflussverhältnisse; § 39 Abs 1 bezieht sich auf unverbaute, landwirtschaftlichen Zwecken dienende Grundstücke; Ableitung von Niederschlagswässern auf Baugrundstücke und öffentliche Verkehrsfläche ist in BauO und Straßengesetzen geregelt; § 39 ist auch auf bebaute Grundstücke anzuwenden, wenn baubehördliche Vorschriften keine diesbezüglichen Regelungen treffen)