AVG: § 18 Abs 2 (Genehmigung von Erledigungen durch Unterschrift eines befugten Organwalters; fehlende Unterschrift sowohl auf Urschrift als auch auf der
Seite 842
dem Betroffenen übermittelten Ausfertigung; fehlende Bescheidqualität)
AVG: § 18 Abs 2 (Genehmigung von Erledigungen durch Unterschrift eines befugten Organwalters; fehlende Unterschrift sowohl auf Urschrift als auch auf der
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dem Betroffenen übermittelten Ausfertigung; fehlende Bescheidqualität)