AVG: § 64 (aufschiebende Wirkung; bei Berufungsabweisung ohne Differenzierung hat Behörde auch über Zulässigkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung abzusprechen)
VwGH 26. 4. 2013, 2012/07/0006
(S Wasserrecht)
AVG: § 64 (aufschiebende Wirkung; bei Berufungsabweisung ohne Differenzierung hat Behörde auch über Zulässigkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung abzusprechen)
VwGH 26. 4. 2013, 2012/07/0006
(S Wasserrecht)