AVG: § 68 Abs 4 (Nichtigerklärung; Wirkung ex nunc)
FPG: § 53 Abs 1 (Ausweisung Fremder, die sich nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten; Unzulässigkeit der Ausweisung während anhängigem Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels, auch wenn der Aufenthaltstitel nachträglich nichtig erklärt wurde)