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VwGH 19. 12. 2012, 2011/06/0114 (Verwaltungsverfahren)

VwGHVerwaltungsverfahrenZfV 2013/1300ZfV 2013, 837 Heft 5 v. 6.11.2013

AVG: § 18 Abs 4 (Ausfertigungen, Form; Bezeichnung der Behörde, Datum der Genehmigung, Name des Genehmigenden; soweit nicht Ausfertigung von elektronischem Dokument oder Kopie eines solchen Ausdrucks Unterschrift des Genehmigenden oder Beglaubigung; Ausfertigung ohne Bezeichnung der entscheidenden Behörde und ohne Fertigungsklausel; unterfertigte Urschrift und Ausfertigung mit Fertigungsklausel im Akt nicht ausreichend)

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