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VwGH 23. 4. 2013, 2012/02/0254 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

VwGHVerwaltungsgerichtsbarkeitZfV 2013/1278ZfV 2013, 832 Heft 5 v. 6.11.2013

VwGG: § 46 Abs 3 (Wiedereinsetzung; Antrag; Nachholung der versäumten Handlung; Ergänzungsauftrag; Vermögensbekenntnis; mangelhafte Ausfüllung)

VwGH 23. 4. 2013, 2012/02/0254

§ 46 Abs 3 VwGG ist so zu verstehen, dass der Antragsteller spätestens gleichzeitig mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die versäumte Prozesshandlung nachholen muss; dies stellt eine für die Wiedereinsetzung wesentliche Voraussetzung dar.

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