BundesvergabeG 2006: Art 131 Abs 1 (Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung; inhaltliche Erfordernisse; ua Begründung; Maßstab Möglichkeit, einen begründeten Nachprüfungsantrag einzubringen)
§ 325 Abs 1 (Nachprüfungsverfahren; Nichtigerklärung einer gesondert anfechtbaren Entscheidung des Auftraggebers; Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung)