ASVG: § 67 Abs 4 (Betriebserwerb, Haftung des Erwerbers für Beiträge; rechtsgeschäftlicher Erwerb der wesentlichen Betriebsmittel, die eine Fortführung des Betriebs ermöglichen; Begriff der "Übereignung"; Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht; keine Relevanz der zivilrechtlichen Gestaltung)
VwGH 17. 10. 2012, 2012/08/0208